Ein Fernsehsender (hier RTL) darf eine "Doku-Soap" nicht im Nachmit-tagsprogramm ausstrahlen, wenn darin zwei Frauen menschenverachtend behandelt werden. Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte eine Be-anstandung der Medienanstalt, die sie gegen den Sender verfügt hatte. In der gezeigten Szene hatten sich zwei Frauen bei einem Autohändler um eine Stelle als Putzfrau beworben und sind während des Vorstel-lungsgesprächs vom Autohändler mit einem Aktenordner beworfen und als "Toastbrot" bezeichnet worden sowie - mit Blick auf ihr Aussehen - mit der Bemerkung belegt, dass sie "wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet" hätten. Das gezeigte Verhalten der Darsteller könnte ge-eignet sein, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu be-einträchtigen. Die Sendung hätte allenfalls am späten Abendprogramm ausgestrahlt werden dürfen. (AZ: 7 A 5469/06)
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