Eine Stiftung darf für Denkmäler eine "Knips-Gebühr" verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für ihre Kulturdenkmäler in Berlin und Branden-burg (hier ging es unter anderem um Sanssouci, Schloss Charlottenburg und um die Pfaueninsel) eine „Knips- Gebühr“ von Fotografen verlangen darf, die die Kulturdenkmäler ablichten und kommerziell nutzen wollen. Unerlaubte Fotos müsse die Stiftung nicht hinnehmen. Die Stiftung kann es untersagen lassen, dass von ihrem Grundstück aus Bilder auf-genommen werden. Von außerhalb des Grundstücks geschossene Fotos hin-gegen dürften nicht verboten werden. (BGH, V ZR 44/10 u. a.)




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