Vorzeitige Kündigung stoppt Vermittlungsgebühren

Schließt ein Versicherungsmakler mit einem Kunden eine luxemburgische Lebensversicherungspolice ab, bei der in den ersten 36 Monaten nur 20 Euro Beitrag, jedoch 30 Euro Maklerprovision fällig werden, so stehen Leistung und Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis. Kündigt der Versicherte vorzeitig (hier: nach 14 Monaten), so kann der Makler nicht die Zahlung der gesamten 36-Monats-Provision verlangen. (Landgericht Karlsruhe, 5 S 25/03)




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