Wer zu gierig wird, der bekommt gar nichts

Ist in einem Maklerauftrag die übliche Courtage von drei Prozent des Kaufpreises vorgesehen, erhöht der Makler aber nach dem Verkauf (hier: eines Grundstücks) durch einen Trick seine Erfolgsprämie auf 12 Prozent (hier: jeweils hälftig zu zahlen vom Käufer und Verkäufer), so hat er seine "Treuepflicht schwerwiegend verletzt" - mit der Folge, dass ihm überhaupt keine Courtage zusteht. (Landgericht Trier, 1 S 76/03)




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