Vor einer Vermittlung ist alles kostenfrei

Wohnungsvermittlungsfirmen sind nicht berechtigt, von potentiellen Kunden im Jahresabonnement Gebühren (hier in Höhe von 185 Euro) zu kassieren. Provisionszahlungen sind nur nach der erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten erlaubt. (Amtsgericht Berlin-Mitte, 18 C 136/03)




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in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
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