Vermittler muss über das Honorar aufklären

Übergibt ein Makler einem Kunden Angebote zum Kauf für verschiedene Immobilien, so kann er kein Ho-norar verlangen, wenn der Interessent eins von den angebotenen Häusern ohne weitere Hilfen des Maklers erwirbt. Ohne Vertrag oder Hinweis darauf, dass bei Kaufvertragsabschluss eine Gebühr fällig wird, geht der Makler leer aus. (Oberlandesgericht Nürnberg, 2 U 2770/00)




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