In Sachsen gehört der Müll den Gemeinden

Die gewerbliche Sammlung von Altpapier und Pappe (hier in mehreren Städten und Regionen Sachsens) mittels "Blauer Tonne" ist nicht ge-stattet. Das Verwaltungsgericht Dresden hält die Besitzer von entspre-chenden Abfällen aus privaten Haushalten nach dem Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetz für verpflichtet, "diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen" zu überlassen. Die rechtlich um-strittene Frage, unter welchen Umständen Abfall auch Dritten zur Ver-fügung gestellt werden könne, sei im gerichtlichen Eilverfahren nicht zu klären. (Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.) (AZ: 3 L 20/08)




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