Kommunalrecht: Eine "Bürgernummer" diskriminiert nicht

Ein Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass er bei seiner Kommune un-ter einer "Bürgernummer" geführt wird.Bei der Einführung des Begriffs handelt es sich um ein internes Verwaltungshandeln. Die Nummer dient als "Zuordnungsmerkmal zur verwaltungsinternen Aufgabenabwicklung und auch der Verbesserung des Service", so das Verwaltungsgericht Mainz. Der Begriff sei auch nicht unangemessen oder gar anstößig im Hinblick auf mögliche Assoziationen zu den Zeiten des Nationalsozialismus, wie es ein Bürger in seiner Klage formuliert hatte. Er sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da er von seiner Kommunalverwaltung "zu einer beliebigen Bürgernummer gemacht“ werden könne. (AZ: 1 K 526/07)




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