Lässt eine Frau ihre Tochter christlich taufen, obwohl der von ihr geschiedene Mann und Vater des Kindes gegen die Taufe ist, so kann der dieses Sakrament nicht gerichtlich annullieren lassen. Das gelte auch dann, wenn die beiden das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Denn kirchenrechtlich reiche es aus, wenn ein Elternteil der Taufe zu-stimme. Grundsätzlich darf sich der Staat nicht in innerkirchliche Angelegenheiten einmischen. Zwar könne ein Verstoß gegen Zivilrecht vorgelegen haben, weil die Mama die Taufe heimlich in einer anderen als der Heimatgemeinde hat durchführen lassen. Deshalb könne aber ein staatliches Gericht nicht die Taufe annullieren. Der Rechtsverstoß müsse schon gravierend sein, damit der Staat eingreifen dürfe. (Bayerischer VGH, 7 ZB 1569/11) |