Gibt sich ein 78jähriger während eines Kuraufenthaltes gegenüber dem katholischen Pfarrer der Gemeinde als "Pater Michael" aus und behauptet er, früher Missionar in Rhodesien (heute: Zimbabwe) gewesen zu sein, stellt ihm daraufhin der Pfarrer Albe und Stola zur Verfügung, so muss er wegen "unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidung" eine Geldstrafe (hier in Höhe von 600 Euro) zahlen, wenn sich herausstellt, dass er nicht über ein "Zelebret" der katholischen Kirche verfügt.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, 2 Ss 106/04) |