Zwar haben Handelsvertreter grundsätzlich selbst für ihren Dienstwagen zu sorgen und ihn zu finanzieren. Stellt ihnen jedoch der Unternehmer einen Dienstwagen, so kann er die dafür anfallenden Kosten nur dann mit der Provision des Handelsvertreters verrechnen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde (was hier nicht geschehen war). (Oberlandesgericht Düsseldorf, 16 U 26/02)
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