Softwareentwickler müssen eingetragen werden

Zwar ist die Entwicklung von Software eine "hochwertige geistige Leistung", die als freiberufliche Ingenieurstätigkeit gewertet werden kann. Jedoch steht mittlerweile "marktnahes und wettbewerbsorientiertes Verhalten" bei der Softwareentwicklung im Vordergrund, so dass eine Personengesellschaft, die Software vertreibt, in das Handelsregister einzutragen ist. (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 3Z BR 57/02)




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