Gekündigter Vertreter muss sich zunächst zurückhalten
Wird einem Handelsvertreter fristlos, aber rechtsunwirksam gekündigt und geht er dagegen an, so darf er in der Zeit, in der über die Fortführung des Vertrages gestritten wird, nicht selbst oder für andere Firmen in der gleichen Branche tätig werden. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 197/02)
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