Schadenersatz: Ein Jäger, der stolpert, handelt nicht fahrlässig
Streift ein Jäger mit einem geladenen Gewehr durch den Wald, kommt er ins Straucheln und löst sich da-durch ein Schuss aus seiner Waffe, der einen anderen Waidmann trifft, so muss er keinen Schadenersatz leisten. Stolpern allein ist - laut Bundesgerichtshof - nicht fahrlässig. Es hätten "weitere Tatumstände" hin-zukommen müssen (wie beispielsweise schnelles oder achtloses Handeln). (Aktenzeichen: VI ZR 193/99)
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