Tierhalterhaftung: Ein Hund am Lenker bringt kein Schmerzensgeld

Wickelt ein Fahrradfahrer die Leine (an der er seinen Hund ausführt) um den Lenker und stürzt er schwer, weil das Tier plötzlich auf einen anderen freilaufenden Hund zustürmt, so muss der Halter des ungeleinten Tieres keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld leisten. Allein das "in höchstem Maße leichtsinnige Ver-halten" des Radlers führte zum Unfall. (Oberlandesgericht Köln, 9 U 185/00)




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