GmbH-Recht: Für "Schuldhaftes" wird auch persönlich gehaftet

Obwohl für Verbindlichkeiten einer GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet, kann ein Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er absichtlich fällige Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt. (Kammergericht Berlin, 24 W 311/02)




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