Die Wohnungsnot auf Sylt kann Erbbaurechtsberechtigten zum Verhängnis werden

Die Gemeinde Sylt kann von einem Erbbaurechtsberechtigten eines Hau-ses in Westerland die Rückübertragung dieses Rechts verlangen, wenn er "sich nicht an die Regelung in dem Erbbaurechtsvertrag über die Eigennutzung des Bauwerks hält". So entschieden zu Gunsten der Sylter Bewohner, die große Mühe hätten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Für sie sei es abträglich, wenn Erbbaurechtsberechtigte ihre Häuser - ent-gegen der Vereinbarung - nicht selbst bewohnten, sondern sie (für viel Geld) Fremden überließen. Damit sei für sie keine unangemessene Benachteiligung verbunden. (Schleswig-Holsteinisches OLG, 2 U 2/14)




Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de