Um 15,50 Uhr kann ein Brief schon zu spät zugestellt sein - an Silvester

Wenn auch ein Unternehmen normalerweise bis 17 Uhr zu erreichen ist, kann es zu spät sein, um 15,50 Uhr einen fristgebundenen Brief in dessen Hausbriefkasten zu werfen - es sich um den Silvestertag han-delt, an dem in dem betreffenden Unternehmen nachmittags nicht mehr gearbeitet wird. (Hier war dies deshalb bedeutsam, weil der Mieter von Gewerberäumen das Recht hatte, sein Mietverhältnis um 5 Jahre zu verlängern, wenn er dies dem Vermieter spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitgeteilt hat. Diese Frist lief an Silves-ter aus. Der Brief war erst am folgenden 2. Januar "angekommen" - und damit zu spät.) (Bundesgerichtshof, XII ZR 148/05)




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