Schließt ein Ehepaar zwölf Wochen nach dem Besuch eines Vertreters, der für einen geschlossenen Immobilienfonds geworben hatte, einen Darlehensvertrag ab, so können sie später nicht mit der Begründung von ihrer Unterschrift Abstand nehmen und die Auflösung des Kontrakts verlangen, sie seien im Rahmen eines Haustürgeschäfts "überrumpelt" worden. Sie haben den Vertrag nicht in einer Situation unterschrie-ben, in der die Entschließungsfreiheit beeinträchtigt gewesen wäre. Davon könne, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, nach zwölf Wochen keine Rede mehr sein. (AZ: 9 U 13/06)
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