Ist im Rahmen der Umgangsrechtsregelung zwischen geschiedenen Eheleuten mit Kindern vereinbart, dass die Mutter (bei der die Kinder leben) die Sprösslinge an bestimmten Wochenenden zum Flughafen bringen muss, damit sie zum Vater fliegen können, so kann der Ex-Mann die Kosten für die Abholung der Kinder mit dem Auto von der Mutter ersetzt verlangen, wenn die Frau ihrer Pflicht nicht nachkommt und dadurch die Flugkarten verfallen. (Bundesgerichtshof, XII ZR 173/00) |