Hat ein geschiedener Vater das Recht, seinen (hier: 7jährigen) Sohn alle zwei Wochen von zu Hause abzuholen, verhält sich aber bei den Treffs die Mutter betont passiv, so dass es nicht zum Treff zwischen Vater und Sohn kommt (der weigerte sich, mitzugehen und machte gar nicht erst die Tür auf), so kann der Vater seine Ex-Frau auf "persönliche Übergabe" verklagen - andernfalls sie per Zwangsgeld dazu verpflichtet werden kann. (Oberlandesgericht Karlsruhe, 5 WF 96/01) |