Den Landwirtschaftsministerien ist es (vorerst) nicht erlaubt, die Daten der Landwirte, die aus dem EU-Topf Subventionen erhalten haben, im Internet zu veröffentlichen und dabei auch konkret anzugeben, in welcher Höhe diese Beihilfen geflossen sind. Die angeordnete (und durch das Verwaltungsgericht Mainz vorläufig untersagte) Veröffent-lichung der Daten beruhe zwar auf einer EG-Verordnung und stelle eine Maßnahme im Rahmen der so genannten Transparenzinitiative der Euro-päischen Union dar. Das "Recht auf Achtung des Privatlebens und ihrer Korrespondenz" sei aber höher zu bewerten. Ein dem entgegen stehendes zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis, dass in diese Recht einge-griffen werden dürfe, sei hier nicht erkennbar. (Die Entscheidung in der Hauptsache steht allerdings noch aus.) (AZ: 1 L 471/09) (Das Ver-waltungsgericht Kassel hat bereits entgegengesetzt entschieden -
AZ: 10 K 932/09)
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