Umzug nach Spanien beendet Pflegeversicherung in Deutschland

Bezieht ein gesetzlich Rentenversicherter neben seiner Rente aus der deutschen Rentenversicherung auch eine nach spanischem Recht und zieht er nach Spanien um, so endet seine Mitgliedschaft zur gesetz-lichen Krankenversicherung in Deutschland. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung, selbst wenn in Spanien solche Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang vorgesehen sind. Das Bundessozialgericht verneinte die Möglichkeit einer "freiwilligen Weiterversicherung" in der deutschen Pflegeversicherung. (AZ: B 12 P 3/06 R)




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