Erbenermittler verstoßen nicht unbedingt gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn sie für Erben unter ande-rem "Eigentumshandlungen jeder Art" vornehmen und Eintragungen in das Grundbuch beantragen. Denn nahezu alle Lebensbereiche sind "rechtlich durchdrungen", weshalb eine wirtschaftliche Betätigung "kaum ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist oder ohne rechtliche Wirkungen bleibt". (Bundesgerichtshof, I ZR 143/00) |