Ein Beamter, der sich vor über 20 Jahren während eines selbstorganisierten Fußballspiels mit der Betriebs-sportgruppe gegen eine andere Gemeinde eine Knieverletzung zugezogen hat, die operiert wurde und nun-mehr eine Reha-Maßnahme erfordert, kann den Unfall nicht nachträglich als Dienstunfall anerkannt be-kommen. Es handelte sich um eine private sportliche Betätigung. (Verwaltungsgericht Koblenz, 6 K 2878/02)
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