Beamte in den "neuen Ländern" (vor dem Bundesverfassungsgericht klagte ein Polizist aus Sachsen) können sich nicht gegen die Übergangsregelung zur Besoldung wehren, die nur eine stufenweise Angleichung ihrer Bezüge bis zum 31.12.2003 an die der "Westbeamten" vorsieht. Die Bundesregierung hat nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, als sie die Schrittweise Angleichung der Bezüge an das Westniveau 1991 "ins Leben rief". (Aktenzeichen: 2 BvL 3/00)
Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de