S-Bahn-Lokführer müssen beim Wenden "mit anpacken"

Die Deutsche Bahn kann von ihren S-Bahn-Lokführern verlangen, dass sie an den Wendebahnhöfen Kittel und Einmalhandschuhe überstreifen und die Wagen von dem Unrat befreien, den die Fahrgäste zurückgelassen haben. Diese Betätigung (hier in einer Zeit, die ohnehin als Dienstzeit bezahlt wird) ist weder unzumut-bar noch "unterwertig und amtsunangemessen". (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, 9 E 2444/02)




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