Weist eine Kapitalanlagegesellschaft in ihrem Verkaufsprospekt nicht deutlich darauf hin, dass die Anlage überwiegend am Neuen Markt der Deutschen Börse AG platziert werden soll, so kann ein Zeichner von Fondsanteilen Schadenersatz gelten machen, wenn er Verluste erleidet. Das gilt auch dann, wenn im Vorwort zu einem Halbjahresbericht erwähnt wurde, dass "das Kerninvestment der Neue Markt Deutschland" darstellt. (Landgericht Frankfurt am Main, 2/21 O 44/02) |