Klärt ein Zahnarzt einen Patienten nicht darüber auf, dass nach einer Weisheitszahn-Entfernung die Gefahr einer Wundentzündung besteht (die sich in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Köln sogar in Form einer Kieferknochenmarks-Entzündung verwirklichte), so muss der Mediziner Schmerzensgeld leisten. Die Kölner Richter sprachen 1.500 Euro zu, obwohl der Arzt argumentierte, es sei "in der Praxis nicht üblich, über die Folgen aufzuklären". (Aktenzeichen: 5 U 52/02) |