Kündigung: Eine Änderungskündigung ohne Fakten ist wirkungslos

Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, bietet er ihm aber sofort an, zu geänderten, aber nicht näher bezeichneten Bedingungen weiter zu arbeiten, so handelt es sich weder um eine Beendigungskündigung (weil der Arbeitgeber zu erkennen gegeben hat, dass er über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten verfügt) noch um eine Änderungskündigung (weil es an der konkreten Aussage fehlt, was "geändert" werden soll). Das Arbeitsverhältnis besteht weiter. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 3 Sa 1098/01)




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