Kündigung: Eine Direktorin muss keine "Leitende" sein
Eine als "Direktorin" (hier: in einem Werbeunternehmen) eingestellte Frau ist nicht automatisch "leitende Angestellte" (mit der Folge, dass ihr ohne Beteiligung des Betriebsrats gekündigt werden könnte). Leitender Angestellter ist nur, wer Einstellungs- und Kündigungsbefugnisse in wesentlichem Umfang hat und eine "erhebliche Zahl von Mitarbeitern führt". (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 18 Ca 1186/02)
Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de