Kündigung: Wer nicht fahren darf, der muss trotzdem waschen

Muss ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag Mietwagen waschen und anschließend zum Einsatzort fahren, so kann er den Dienst nicht niederlegen, wenn ihm der Fahrdienst entzogen wird. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main bestätigte die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung durch die Firma. Der Mitarbeiter durfte nicht mehr fahren, weil er mehrere Unfälle verursacht hatte. (Arbeitsger. Frankfurt am Main, 7 Ca 3408/01)




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