Äußert sich ein Arbeitnehmer zu dem Terroranschlag auf das World-Trade-Center am 11. September 2001 mit den Worten "Die Amerikaner sind selber schuld. Es ist genau richtig, was da geschehen ist", so darf ihm der Arbeitgeber nicht kündigen. Die Aussage fällt in den Bereich der freien Meinungsäußerung. (Arbeitsgericht Siegen, 3 Ca 1760/01) Die Berufung vor dem LAG Hamm endete mit einem Vergleich (fristgerechte Kündigung plus 6.000 Euro Abfindung). (AZ: 2 Sa 462/02) |