Eigenkündigung: Werden Versprechen nicht eingehalten, geht's fristlos

Hat ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter einen Vertrag geschlossen, dass er nach einer bestimmten Einar-beitungszeit zum Geschäftsführer (plus Lohnerhöhung) befördert wird, so kann der Beschäftigte die Firma mit einer Kündigungsfrist von einem Monat verlassen, wenn sie die Zusagen nicht einhält und der "Neue" mehrere Anläufe zur Klärung der Sache gemacht hatte, die aber nicht beantwortet wurden. (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 574/01)




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