Tarifrecht: Wenn es der Vertrag vorsieht, können 2,5 Prozent "0" sein

Wird in der Lebensmittelbranche der Tarif um 2,5 Prozent erhöht, so kann eine Arbeitnehmerin in einem Großhandel nicht auch die Lohnerhöhung erwarten, wenn sie bereits über Tarif bezahlt wird und der Tarifvertrag vorsieht, dass in solchen Fällen die Erhöhung verrechnet werden darf. (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 7 Ca 207/01)




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