Anwohner müssen mit gelegentlichen Missbräuchen rechnen

Hausbesitzer in einem Wohngebiet können sich nicht mit dem Argument gegen den Bau eines überdimensionalen Spielplatzes (hier mit einer Größe von 1.500 qm) mit attraktiven Spiel-geräten wehren, das Angebot würde zu einem - für die Anwohner unzumutbaren - Spielplatztourismus führen. Zudem sei die Gefahr gegeben, dass das Gelände in den Abendstunden ein Treffpunkt für Jugendliche werde. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht: Spielplätze sind in Wohngebieten gesetzlich vorgesehen, so dass Anwohner situationsbedingt mit solchen "Belästigungen" leben müssen. Die Gefahr gelegentlicher Missbräuche durch Personen außerhalb der Zielgruppe ist unvermeidbar und von den Anliegern hinzunehmen. (AZ: 9 LA 113/04)




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