Flughafenausbau: 130.000 Flugbewegungen in sechs Monaten sind zuviel

Private Flughafennachbarn sowie die angrenzende Stadt Ratingen haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen die Absicht des Flughafenbetreibers Düsseldorf gewehrt, die Anzahl der derzeit zulässigen Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres auf 131.000 zu erhöhen. Sie müssen weitere Lärmbeeinträchtigungen nicht hinnehmen, die durch die höhere Zahl an Flügen zu erwarten gewesen wäre. Allerdings konnte der Betreiber durchsetzen, die bisherige Zahl der "Slots" (= Zeitfenster für den Start- und Landebetrieb an Flughäfen, in denen Fluggesellschaften den Flughafen nutzen dürfen) pro Woche von 40 auf 45 zu erhöhen. (AZ: 20 B 156/06 u.a.)




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