Ein Arzt (hier: ein Leitender Anästhesist in einem Krankenhaus) darf zusätzlich als Rechtsanwalt tätig sein, wenn er neben seiner ärztlichen Tätigkeit genügend Zeit hat, als Anwalt zu arbeiten. (Dies wurde hier bejaht, da dem Doktor durch seinen Arbeitgeber die Genehmigung zur Nebentätigkeit erteilt und es ihm gestattet worden war, "eilbedürftige und Frist gebundene anwaltliche Arbeiten auch während der Dienstzeit zu erledi-gen". (Bundesgerichtshof, AnwZ (B) 3/02) |