Ein Rechtsanwalt ist auch bei einem Vergleich in Unterhaltssachen verpflichtet, seinen Mandanten sorgfältig zu beraten, andernfalls er Schadenersatz leisten muss, wenn die Unterhaltszahlungen höher als "nötig" aus-fallen. (Hier war die außergerichtliche Vereinbarung unpräzise formuliert worden, und das Familiengericht hatte zudem eine falsche Vorschrift angewandt; der Anwalt gab aber nur den Hinweis, dass Berufung gegen das Urteil zulässig sei). (Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 399/02) |