Auch beim Vergleich muss sorgfältig gearbeitet werden

Ein Rechtsanwalt ist auch bei einem Vergleich in Unterhaltssachen verpflichtet, seinen Mandanten sorgfältig zu beraten, andernfalls er Schadenersatz leisten muss, wenn die Unterhaltszahlungen höher als "nötig" aus-fallen. (Hier war die außergerichtliche Vereinbarung unpräzise formuliert worden, und das Familiengericht hatte zudem eine falsche Vorschrift angewandt; der Anwalt gab aber nur den Hinweis, dass Berufung gegen das Urteil zulässig sei). (Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 399/02)




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