: Befristete dürfen nicht ausgeschlossen werden

Hat die Deutsche Post AG ein neues Entgelttarifsystem eingeführt, nach dem die Grundvergütung für alle Beschäftigten gesenkt wird und nur die unbefristet Angestellten als Ausgleich "Besitzstandszulagen" erhalten, so werden die befristet Angestellten diskriminiert. Ein mehrfach befristet angestellter Briefträger gewann seinen Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht. AZ: 6 AZR 24/03




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