Hat eine Bußgeldstelle nach der Geschwindigkeitsüberschreitung eines Autofahrers bei der Meldebehörde ein Lichtbild angefordert, um den Fahrer eindeutig identifizieren zu können, so kann der Verkehrssünder dem verhängten Bußgeld (hier in Höhe von 100 €) und dem (hier: 1monatigen) Fahrverbot nicht mit dem Argu-ment entgehen, durch die Anforderung des Fotos seien datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet worden. (Oberlandesgericht Bamberg, 2 Ss OWi 49/06)
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