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Wer mehr als 10.000 Euro "einführt", muss sich outen - oder zahlen...

Nach dem Zollverwaltungsgesetz müssen Barbeträge ab 10.000 Euro an der Grenze zu Deutschland "auf Verlangen" den Zollbediensteten offenbart werden. Wer solche Beträge leugnet, dann aber überführt wird, hat eine Geldbuße zu zahlen. (Hier ging es um 55.000 €, die trotz mehrmaligem Nachfragen der Zollbeamten, ob ein Betrag von über 10.000 € im Auto versteckt sei, nicht offengelegt - dann aber doch gefunden wurden. Der Schmuggler, der mit einer Geldbuße von 13.200 € belegt wurde, hatte sich damit herauszureden versucht, "Analphabet" zu sein - aber klug genug, das Bargeld an mehreren Stellen im Pkw beinahe auffindsicher zu deponieren.) (OLG Hamm, 4 RBs 320/15)