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Die Warentester dürfen auch Lebensversicherer prüfen

Die Stiftung Warentest darf (auch) Lebensversicherungsunternehmen prüfen und dabei über die Methodik frei bestimmen, solange sie "neutral, objektiv und sachkundig" arbeitet. Die getesteten Unternehmen können nicht verlangen, dass für die Beurteilung von Versicherungsprodukten Daten der Gesellschaften herangezogen werden, für die die Tester keine Kontrollmöglichkeiten haben. (Oberlandesg. Frankf. a.M., 16 U 136/01)