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Teures Tür-Eintreten für eifersüchtigen Ehemann

Tritt ein von seiner Frau getrennt lebender Ehemann die Wohnungs- und Wohnzimmertür des neuen Liebhabers seiner (Noch-)Ehefrau ein und springt daraufhin der Bruder des (Getränke besorgenden) Wohnungsbesitzers aus dem Fenster, so muss der Ehemann ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Er hätte voraussehen können, dass sein Verhalten einen anderen (wen auch immer) zu panikartigem Verhalten veranlassen würde. (Bundesgerichtshof, VI ZR 227/01)