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E-Mail-Absender E-Mail-Empfänger
Briefe erhalten "Gedankenerklärungen", die keiner stehlen will

Gibt ein Kunde der Deutschen Post einen Brief auf, so kann er nicht erwarten, dass das Unternehmen "umfassende Schnittstellenkontrollen" durchführt, um gegebenenfalls substantiiert nachweisen zu können, wann und auf welche Weise ein Brief verloren gegangen ist. Der Bundes-gerichtshof hält eine solche Kontrolle mit Blick darauf, dass bei Briefen - anders als bei Paketen - "Gedankenerklärungen im Vorder-grund stehen", nicht für erforderlich. Entsprechendes gilt für die Beförderung von Einschreibsendungen. (Hier waren in einem Brief 3 gol-dene Brillen aufgegeben worden, die den Empfänger nicht erreichten. Der Postkunde machte 2.600 € Schadenersatz geltend. Er bekam aber nur 50 €. Der BGH bestätigte dies.) (AZ: I ZR 70/04)