Von
An
E-Mail-Absender E-Mail-Empfänger
Per Nachnahme zugestellt, heißt nicht, bezahlt zu haben

Kann ein Kunde, dem "per Nachnahme" ein Computer geliefert wurde, nicht nachweisen, dass er die Rechnung bei der Übergabe des Gerätes bezahlt hat, bestreitet dies auch die Lieferfirma, so hat der Kunde den Preis (gegebenenfalls erneut) zu bezahlen. Einen "Anscheinsbeweis" dafür, dass eine Nachnahmesendung auf jeden Fall bezahlt abgewickelt wird, gibt es nicht. (Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass es durchaus gewesen sein könnte, dass der Zusteller gar nicht mehr erkennen konnte, dass er eine Nachnahmesendung auslieferte, weil - zum Beispiel - der entsprechende Aufkleber verloren gegangen war. Und da der Kunde keinen Nachweis über seine Zahlung vorlegen konnte, hatte er den schwarzen Peter.) (AZ: VIII ZR 369/04)