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Vereinsrecht: Kein Ausschluss unter "Ausschluss"

Ein Vereinsausschluss ist unwirksam, wenn die Mitglieder darüber in Abwesenheit des Mitglieds entscheiden, weil die Tagesordnung diesen Punkt nicht enthielt und deshalb nicht damit zu rechnen war, dass ein entsprechender Beschluss gefasst werden würde. (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, 3 W 272/01)