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Fußballförderung muss breit gestreut sein
Die Regelung des niedersächsischen Fußballverbandes, dass ein Verein, der einen Amateurfußballer als "Nicht-Amateur ohne Lizenz" unter Vertrag nimmt, jenen Vereinen, bei denen der Kicker in den letzten fünf Jahren gespielt hat, eine Ausbildungsentschädigung zahlen muss, ist nichtig. Das Oberlandesgericht Oldenburg ist der Meinung, dass von der Entschädigungszahlung nur Vereine profitierten, die "es zufällig schaffen, Spieler bis in den Semi-Profi-Bereich zu bringen". Die allgemeine Jugendarbeit - die mit der Verbandsregelung an sich gefördert werden sollte - werde mit solchen Entschädigungen nicht bereichert.
(AZ: 9 U 94/04) |
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