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100 Euro Verlust schrecken nicht wirklich vom Austritt ab

Ein Vereinsmitglied (hier eines Golfclubs) kann nicht verlangen, dass ihm beim Austritt aus dem Verein die Aufnahmegebühr erstattet wird, weil er sonst "wirtschaftlich am freiwilligen Austritt aus dem Verein gehindert" werde. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sah keine Rechts-grundlage für die Erfüllung des Wunsches des vereinsmüden Mannes. Es merkte aber auch an, dass eine "sehr hohe" Beitrittsgebühr durchaus zu einer Erstattung führen könne - was bei 100 Euro aber nicht anzunehmen sei. (Nur bei Auflö-sung eines Vereins sieht das Gesetz eine Aufteilung des noch vorhandenen Vermögens vor.) (AZ: 6 U 72/04)