|
|
Scientology: "Kirche e.V." ist kein Wirtschaftsunternehmen
Die Landeshauptstadt München scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Versuch, dem "Center Scientology Kirche München e.V." den Eintrag "e.V." (= eingetragener Verein) und damit die Rechtsfähigkeit zu entziehen, weil der Verein "keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" unterhält. Die Richter teilten nicht die Auffassung der Stadt, dass auch Nichtmitglieder des Vereins "in den Bann gezogen werden" könnten. Die Rechtsform "eingetragener Verein" ist grundsätzlich Organisationen mit ideeller Zielsetzung vorbehalten. Diese Zielsetzung sah das Gericht als gegeben an (es hatte nicht zu entscheiden, ob die Ziele überhaupt ausgeübt werden dürfen). (AZ: 4 B 2582/99) |
|
|